Click to listen highlighted text! Powered By GSpeech

Prinzipiell kann in jedem Schuljahr ein Schullandheim durchgeführt werden. Dafür wurden gewisse Rahmenbedingungen und Abläufe beschrieben, die den Lehrern und der Schule bei der Planung und Durchführung hilfreich sind. Da es sich diesbezüglich um interne Informationen handelt stehen die unten aufgeführten Downloads nur registrierten Lehrkräften zur Verfügung.

 

Für Eltern sind sicherlich die schulinternen und andere Zuschussmöglichkeiten interessant:

 

Schulinterne Zuschüsse:

  • Aus Einnahmen und Spendengeldern unterstützt die Schule Schüler mit 9 € pro Nacht
  • Zusätzlich erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte eine teilweise Refinanzierung der Unkosten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung.
  • Für Aufenthalte, die länger als fünf Nächte dauern, können Zuschüsse für Gruppenfreizeitmaßnahmen in Höhe von 9,20 € pro Schüler pro Nacht beim Landratsamt beantragt werden. Allerdings nur alle zwei Jahre.
  • Sogenannte Begegnungsmaßnahmen (Schüler mit und ohne Behinderung) werden von der Arbeitsstelle Kooperation bezuschusst. Hier ist die Zuschusshöhe variabel.

Zuschüsse die Eltern zusätzlich beantragen können:

 

  • Zusätzliche Betreuungskosten können für Landschulheimaufenthalte eingesetzt werden. Zuständig: Pflegekasse
  • Mittel der Verhinderungspflege (1550,-- € / Jahr) können für Landschulheimkosten eingesetzt werden. Zuständig: Pflegekasse (Pflegestufe notwendig).
  • Familien- und Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderung werden vom Amt für Soziales und Versorgung bezuschusst.
  • ALG II Empfänger (Hartz IV) oder Gleichgestellte können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepackets die Kosten für Landschulheime voll erstattet bekommen.
  • Sollte trozt all diese Fördermöglichkeiten die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet sein, bitten Sie bitte um ein Gespräch mit der Schulleitung.

Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Lehrkräften der Klasse oder im Sekretariat.

Markierter Text wird vorgelesen
 
 
 
Carl-Sandhaas-Schule
Hebelstr. 14a
77716 Haslach
Tel. 07832 - 9748110
Schulkindergarten: 07832 - 9748116
Frühberatung: 07832 - 9748113

Lehrerzugang:

Impressum und Datenschutz

Carl-Sandhaas-Schule

SBBZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

mit Schulkindergarten und

Frühförder und Frühberatungsstelle

Hebelstr. 14a

77716 Haslach i.K.

Tel.: 07832 9748110

Mail: carl-sandhaas-schule@sbbz-haslach.de

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:

8.00 - 11.30 Uhr

Schulzeiten

Montag:         8.30 - 12.45 Uhr

Dienstag:       8.30 - 15.15 Uhr

Mittwoch:       8.30 - 15.15 Uhr

Donnerstag:   8.30 - 15.15 Uhr

Freitag:          8.30 - 12.45 Uhr

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Click to listen highlighted text! Powered By GSpeech