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Der Sonderpädagogische Dienst ist eine Unterstützungseinrichtung für die allgemeinen Schulen mit den Aufgabenbereichen Beratung, kooperative pädagogische Diagnostik und Hilfeplanung in Zusammenarbeit mit Schule, Elternhaus und außerschulischen Partnern.

 

Am Staatlichen Schulamt Offenburg ist der Sonderpädagogische Dienst im Wesentlichen den Förderschulen zugeordnet. D. h. die meisten Fälle, in denen der Sonderpädagogische Dienst hinzugezogen wird, werden von den Förderschulen betreut.

 

Im Zuge der verstärkten Nachfrage nach inklusiven und individuellen Förderangeboten erhält der Sonderpädagogische Dienst an der Carl-Sandhaas-Schule allerdings eine immer größere Bedeutung.

Neben der Schullaufbahnberatung mit möglicher Lernortklärung (Gutachtenerstellung) sind dies vor allem individuelle Beratungen.

 

 

Die Carl-Sandhaas-Schule (CSS) erhält für den Sonderpädagogischen Dienst keine zusätzlichen Deputatsstunden angerechnet. Die Zeiten werden den allgemeinen Unterrichtsstunden entnommen.

 

Aufgaben des Sonderpädagogischen Dienstes (Kooperation) an der CSS

(von: Andreas Größler, Sonderschullehrer, Mosbach; www.schule-bw.de)

 

  • Beratung der beteiligten Lehrkräfte und Eltern
  • Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen einer kooperativen Diagnostik unter Beteiligung der Eltern, der Lehrkräfte der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreter weiterer Fachdisziplinen
  • Beteiligung an der Hilfeplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern. Aufgabe der Sonderpädagogischen Dienste ist es demnach auch, geeignete Hilfsmöglichkeiten im außerschulischen Bereich zu vermitteln (z.B. Hausaufgabenhilfen, Erziehungsberatung, Ergotherapie, Heilpädagogik).
  • Sonderpädagogische Förderung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts in arbeitsteiligen Verfahren auf gemeinsamer Grundlage, soweit erwartet werden kann, dass die Betroffenen hierdurch in die Lage versetzt werden, dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen
  • Unterstützung der Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte.

 

 

Auftraggeber des Sonderpädagogischen Dienstes

 

  • Staatliches Schulamt Offenburg
  • Schulen (Schulleitung)
  • Eltern

 

Die Eltern können einen Antrag auf das Vorliegen des Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches Unterstützungsangebot stellen.

Schulen können sich über den Dienstweg beim Schulamt melden und um eine Überprüfung beantragen.

Das Schulamt kann den Sonderpädagogischen Dienst mit einer Klärung beauftragen.

 

Mitarbeiter im Sonderpädagogischen Dienstes

 

Schuljahr 2013/14: 1 Sonderschullehrer

 

Der Sonderschullehrer verfügt über eine langjährige Erfahrung in den Bereichen „Beratung“ und „Diagnostik“.

Ein ganzheitlicher, sonderpädagogischer Ansatz, der die konkrete Situation des Kindes in seiner Lebensumwelt und die daraus resultierenden Bedingungen berücksichtigt, ist Grundlage der Beratung und Diagnostik durch den Sonderpädagogischen Dienst.

 

Durch ständige Fortbildungen können die Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Neuanschaffungen von Testmaterial erweitern das Beratungsspektrum.

 

Die Mitarbeiter halten alle Kriterien der Datenschutzrichtlinien ein.

 

 

Organisation des Sonderpädagogischen Dienstes

 

Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist individuell sehr unterschiedlich. Generell findet nach der ersten Kontaktaufnahme mit den Eltern ein Vorgespräch statt, bei dem grundsätzlich die Zuständigkeit überprüft wird.

Daran können sich verschiedene Termine anschließen, die zumeist in der Lebensumwelt  des Kindes (Kindergarten, Schule, häusliches Umfeld) stattfinden.

 

Sämtliche Schritte und Maßnahmen erfolgen in Absprache mit allen Beteiligten, so dass den Eltern das Vorgehen transparent wird.

 

Gutachten und Pädagogische Berichte werden in Anlehnung an die Kriterien der  ICF-CY erstellt. Mit Hilfe der ICF-CY können die bio-psycho-sozialen Aspekte von Krankheitsfolgen oder Beeinträchtigungen (Behinderung) unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren systematisch erfasst und beschrieben werden. Die Zuordnung und Normierung der einzelnen Faktoren erlaubt eine einheitliche Sprache zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen (u. a. Ärzte, Therapeuten, Lehrer).

 

Bei der Testung können die Eltern eingebunden werden (Anwesenheit, Videoaufnahmne).

 

 

Vernetzung des Sonderpädagogischen Dienstes

 

Der Sonderpädagogische Dienst steht in engem Austausch mit dem Staatlichen Schulamt Offenburg.

Es besteht ein unregelmäßiger Austausch mit den weiteren Diensten im Staatlichen Schulamt Offenburg und den weiteren im Bezirk tätigen Sonderpädagogischen Dienste.

 

 

Ablaufdiagramm „Sonderpädagogischer Dienst“

 

 

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Carl-Sandhaas-Schule
Hebelstr. 14a
77716 Haslach
Tel. 07832 - 9748110
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Impressum und Datenschutz

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Mail: carl-sandhaas-schule@sbbz-haslach.de

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Montag bis Donnerstag:

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Schulzeiten

Montag:         8.30 - 12.45 Uhr

Dienstag:       8.30 - 15.15 Uhr

Mittwoch:       8.30 - 15.15 Uhr

Donnerstag:   8.30 - 15.15 Uhr

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