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1.      Alle Bufdis müssen ab der Ankunft des ersten Busses das Aussteigen überwachen und dabei mithelfen. Im Zweifelsfall ist die Fahrzeugschwelle Übergabeort der Kinder, insbesondere der körperbehinderten.

Keinesfalls dürfen Schüler ohne Aufsicht aussteigen!

 

2.      Ab 8:15 Uhr haben Frau Allgaier und Frau Kirsch zusätzlich Aufsicht.

 

3.      Mit dem Eintreffen der ersten Schulkindergarten-Kinder geht die Praktikantin des SKG in den Schulkindergarten, mit dem Eintreffen der ersten Schüler geht Frau Allgaier in die Schule.

 

4.      Ab 8:20 Uhr beginnt mit der verpflichtenden Anwesenheit aller Lehrkräfte die allgemeine Aufsichtspflicht für Lehr- und Erziehungskräfte. Dabei müssen die Schüler nicht lückenlos überwacht werden, vielmehr muss die Lehrkraft entsprechend dem Alter und Verhalten der Kinder mehr oder weniger Präsenz zeigen. Zumindest müssen die Kinder das Gefühl haben, dass die Lehrkraft jederzeit auftauchen kann.

 

5.      Vor Unterrichtsende darf kein Kind im Hof sein!

Ausnahme: der Unterricht findet im Hof statt, dann ist Anwesenheit und Aufsichtspflicht der Lehrkraft selbstverständlich.

 

6.      Spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsende halten sich alle Schüler, die im Schulhof sind, hinter dem zwischen Schulhausecke und Schaukel gespannten Seil auf.

 

7.      15 Minuten vor Unterrichtsende dürfen die Busse ins Rondell einfahren. Dazu darf das Buspersonal ggf. das an der Villa gespannte rote Seil öffnen, sobald der Schulhof geräumt ist. Ist das Seil am Schulgebäude noch nicht gespannt, weil noch alle Schüler im Unterricht im Schulgebäude sind, muss mit größter Vorsicht ins Rondell gefahren werden.

 

8.      Die Lehr- oder Betreuungskraft, die vor Unterrichtsende bzw. als erste nach dem Unterricht mit ihren Schülern im Hof ist, spannt das Seil.

 

9.      Bevor die zuletzt unterrichtende Lehrkraft ihre Schüler entlässt, muss sie sich vergewissern, dass die Busaufsicht schon wahrgenommen wird. Ist dies noch nicht der Fall, muss sie selbst die Kette spannen und die Aufsicht wahrnehmen. Zusätzlich sorgt sie dafür, dass alle Schüler zu den Bussen gehen.

 

10.    Ab Unterrichtsende übernehmen die Bufdis und Betreuungskräfte die Busaufsicht.

 

11.    Vor Unterrichtsende darf kein Kind einsteigen. Die Kette wird mit Unterrichtsende geöffnet.

 

12.    Fahrplanmäßige Abfahrt ist fünf Minuten nach Unterrichtsende (15:20 Uhr bzw. 12:50 Uhr). Diese Zeit benötigen die Schüler, um nach Unterrichtsende die Busse zu erreichen.

 

13.    Verspätet sich ein Bus, so dass schon Schüler in die anderen Busse einsteigen, während er in den Schulhof fährt, ist äußerste Wachsamkeit geboten. Muss rückwärts gefahren werden, muss die Begleitperson aussteigen und den nicht einsehbaren Raum hinter dem Fahrzeug überwachen.

 

14.    In der Zeit, in der Kinder ein- oder aussteigen, dürfen keine sonstigen Fahrzeuge auf dem Schulgelände fahren.

 

16.    Dasselbe gilt werktags für die Zeit von 15:55 Uhr bis 16:25 Uhr, wenn die Erwachsenen aus der FBG einsteigen.

 

17.    Das Rondell darf nicht betreten werden. Keinesfalls dürfen Schüler zwischen den Bussen durchgehen.

 

18.    Schüler, die zu Fuß heimgehen, dürfen nur auf der rechten Seite an den Bussen vorbei gehen und den Schulhof durch das Fußgängertor verlassen.

 

19.    Zur Information werden im Eingangsbereich die Fahrpläne ausgehängt.

 

20.    Fehlende Schüler (z.B. wegen Erkrankung, Beurlaubung) werden an der weißen Tafel im Eingangsbereich notiert. Verantwortlich ist wer als erster vom Fehlen der Schüler erfährt (Schulleitung, Aufsicht, Lehrer).

 

21.    Werden Schüler vorzeitig von den Eltern abgeholt, muss sichergestellt werden, dass das Buspersonal informiert wird. Dazu muss das Buspersonal entweder direkt informiert werden oder der Schüler an der Tafel notiert und die Aufsicht unterrichtet werden.

 

22.    Fahren Schüler aufgrund von außerunterrichtlichen Maßnahmen nicht mit dem Schulbus nach Hause, so muss der verantwortliche Lehrer alle betroffenen Fahrer/Busbegleiter davon unterrichten. Das gilt auch bei Schullandheimaufenthalten u.ä.

 

 

Weitergehende Regeln:

 

  • Alle Busse fahren in das Rondell ein. Dabei reihen sie sich ihrer Einfahrt entsprechend auf.
  • Die Busse können ab 15:00 Uhr auf das Rondell einfahren, wenn sich dort keine Schülerinnen und Schüler mehr befinden.
  • Die Busse fahren möglichst zeitgleich (der Reihe nach) ab.
  • Auf den Parkplätzen im Bereich der Villa dürfen keine Busse abgestellt werden. Diese Parkplätze werden für die Busse der Carl-Sandhaas-Schule benötigt.
  • Das Rote Seil darf nicht überfahren werden, da die darin eingearbeiteten Drähte brechen und dann ein Verletzungsrisiko darstellen und es dadurch zerstört wird.

Vorgestellt und Abgestimmt in der GLK vom 2.12.2013

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