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Elternarbeit an unserer Schule

Was ist uns wichtig?

  • Protokolle von Gesprächen mit Eltern in die Akte und an die Eltern.
  • Vereinbarungen von Beteiligten unterschreiben lassen.

Was wollen wir?

  1. Wünsche der Eltern für Themenelternabende erfragen
  2. Zeitpunkt für Ende des Gesamtelternabends vorher festlegen.
  3. Gesamtelternabend lebhafter mit Bildmaterial und Beispielen gestalten. Rückblick durch Schulleitung.
  4. Rechte und Pflichten der Elternbeiräte stärken.

(Mindest-) Standards an unserer Schule?

  1.  Ein Gesamtelternabend
  2.  Ein Klassenelternabend
  3.  Ein gemeinsamer Koop-Elternabend (bei Bedarf, kann Teil eines 2. Elternabends sein)
  4.  Ein Entwicklungs- / Förderplangespräch pro Jahr mit Protokoll:
    • Außerhalb der Unterrichtszeit
    • Bis zu den Weihnachtsferien
    • Ausnahme bei Lehrerwechsel und bei Erstklässlern, dann bis zum Schulhalbjahr
  5.  Elternbriefe als Kopie an die Schulleitung bzw. in Ordner im Sekretariat!
  6.  Vorkommnisse, Vereinbarungen, Telefonate, Infozettel in Gruppenbuch dokumentieren und Beteiligte informieren.
  7.  Gesellige Termine (Stammtisch o.ä.) in Elternverantwortung oder als Elternnachmittag mit Programm im Lauf des Schuljahres.
  8.  Berufswegekonferenzen sind für HST-Schüler im letzten HST-Jahr und für BSST-Schüler vorgeschrieben.
  9.  Elternbriefe mit Rücklaufabschnitten versehen, wenn erforderlich für Haftungsfragen und Organisation.
  10.  Runder Tisch mit Beteiligten und Schulleitung bei Konfliktfällen und schwierigen Problemen. Es muss dokumentiert sein, was im Vorfeld bereits unternommen oder vereinbart  wurde.
  11.  Elterngespräche bei Aufnahme eines Kindes in der Schule werden dokumentiert und potentielle Klasse über einen Besuch informiert.

 

Elternarbeit:

Was schreibt der Bildungsplan (Seite 19 und 20):

  • eine enge Kooperation zwischen Eltern und Schule ... im Sinne einer Erziehungspartnerschaft.
  • im Dissensfall sucht die Schule gemeinsame Lösungswege.
  • Bildungs- und Erziehungsauftrag vermittelt ... Kompetenzen, die den privaten Bereich und den elterlichen Erziehungsauftrag betreffen.
  • Die Zusammenarbeit mit Eltern erfordert Einfühlungsvermögen und Kenntnisse über die spezifische Lebenssituation der Familien.
  • sensible und ermutigende Beratung.
  • Mit zunehmendem Lebensalter werden auch die Schülerinnen und Schüler selbst an Entscheidungen ... beteiligt.
  • Als ... Aufgabe im Schulentwicklungsprozess hat die Schule ein aktuelles schuleigenes Konzept für die Zusammenarbeit mit den Eltern.
  • Geeignete Kommunikationsformen und Formen der Zusammenarbeit werden vereinbart.

 

MIT ELTERN ZUSAMMENARBEITEN (Auszug aus dem Bildungsplan):

Die Schule initiiert und pflegt eine enge Kooperation zwischen Eltern und Schule. Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass Eltern die Entwicklungen, die Fähigkeiten und Lernbedürfnisse ihrer Kinder aus einem anderen Blickwinkel als die Lehrkräfte betrachten. Sie achten und respektieren daher die elterlichen Sichtweisen und Vorstellungen über Erziehung und Förderung des Kindes oder des Jugendlichen im Sinne einer Erziehungspartnerschaft. Die Eltern werden bei Entscheidungen und Planungen beteiligt und im Dissensfall sucht die Schule gemeinsame Lösungswege - gegebenenfalls mit Hilfe außerschulischer Partner.

Im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages vermittelt die Schule für Geistigbehinderte auch Kompetenzen, die stark den privaten Bereich und den elterlichen Erziehungsauftrag betreffen. Die Zusammenarbeit mit Eltern erfordert auf Seiten der Lehrkräfte Einfühlungsvermögen und Kenntnisse über die spezifische Lebenssituation der Familien.

 

Dem Informationsbedarf der Eltern, ihren verschiedenen Erwartungen, Wünschen und Möglichkeiten wird bestmöglich Rechnung getragen. Die Schule bietet ihnen eine sensible und ermutigende Beratung und individuelle Begleitung in allen die Entwicklung ihrer Kinder betreffenden Bereichen; seien es Informationen über Bildungswege, über weiterführende Hilfen für die Bewältigung besonderer Probleme oder über Entlastungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven. Die Zusammenarbeit mit Eltern aus anderen Kulturen wird durch wechselseitiges Wissen über unterschiedliche Lebensweisen und durch deren Respektierung erleichtert oder erst ermöglicht. Für Eltern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, werden die Informationen nach Möglichkeit in die jeweilige Sprache übersetzt.

In Schulen mit einem Heim nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngruppe stellvertretend Aufgaben der Eltern wahr. Die Eltern werden aber auch dann von den Lehrerinnen und Lehrern regelmäßig über die Unterrichtsarbeit informiert.

Mit zunehmendem Lebensalter werden auch die Schülerinnen und Schüler selbst an Entscheidungen zur schulischen Bildung und bei Übergängen - insbesondere in das Berufs- und Erwachsenenleben - beteiligt. Eltern werden aktiv bei der erstrebten Mit- und Selbstbestimmung ihres heranwachsenden Kindes unterstützt.

Als grundlegende und dauerhafte Aufgabe im Schulentwicklungsprozess hat die Schule ein aktuelles schuleigenes Konzept für die Zusammenarbeit mit den Eltern der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Da viele Schülerinnen\ und Schüler mit geistiger Behinderung ihren Eltern nur unzureichend oder auch gar nicht über das in der Schule Erlebte berichten (können), informiert die Schule die Eltern regelmäßig und präzise über Ziele, Gestaltung und Ergebnisse des Unterrichts. Hierzu entwickelt die Schule geeignete Kommunikationswege und -mittel.

Es werden Vereinbarungen über Formen der Zusammenarbeit getroffen wie zum Beispiel schriftliche Kontaktformen, regelmäßige Entwicklungs- und Beratungsgespräche, Eltern- und Informationsabende, Hausbesuche oder andere regelmäßige Einzelgespräche, Stammtische oder Gesprächskreise.

Die Elternmitwirkung bei schulischen Veranstaltungen wird im kontinuierlichen Zusammenwirken mit den Eltern und Elternvertretern gemeinsam entwickelt, reflektiert und fortgeschrieben. Die Schule sieht die Mitarbeit und Beteiligung der Eltern vor und vereinbart diese insbesondere bei der Planung und Entwicklung der Schulkonzeption, bei Überlegungen zum Lernangebot und bei der Darstellung der Schule nach außen.

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